Über uns
Betriebsrat der FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gGmbH
Aufgaben und Rechte
Allgemeine Aufgaben
Die Aufgaben und Rechte eines Betriebsrates ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG.). Demnach wacht der Betriebsrat darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
- Gesetze
- Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber
eingehalten werden.
Schutzaufgaben: Schutz und Unterstützung durch den Betriebsrat bei Abwehr von Nachteilen.
Gestaltungsaufgaben: Der Betriebsrat agiert und wird im Interesse der Belegschaft tätig. Er macht eigene Vorschläge, greift Anregungen aus der Belegschaft auf – hier sind alle betrieblichThemen relevant. Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Soziale Angelegenheiten:
- Betriebliche Ordnung und Verhalten
- Arbeitszeit
- Auszahlung von Entgelten
- Urlaub
- Kontrolle durch technischen Anlagen
- Sozialeinrichtungen
- Lohngestaltung
- Verbesserungsvorschläge
Arbeits-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
- Allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung
Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
- Berufsbildung
- Einstellungen
- Eingruppierungen
- Umgruppierungen
- Versetzungen
- Kündigungen
Der Betriebsrat kann die Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichster Form beraten, informieren und unterstützen. Dabei nimmt er verschiedene Rollen ein.
Das Gremium ist Auskunftsperson: zum Beispiel bei Fragen der richtigen Eingruppierung oder bei Kündigungsfristen.
Vermittler: bei unterschiedlichen Interessen oder bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern
Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich zu beschweren bei:
- Benachteiligung
- ungerechter Behandlung
- sonstige Beeinträchtigung
Beschwerden können direkt an den Arbeitgeber oder an den Betriebsrat gerichtet werden. Dies gilt auch für Verbesserungsvorschläge. Arbeitnehmer haben das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die ihre Person betreffen, gehört zu werden, Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen. Arbeitnehmer können ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Kontakt mit dem Betriebsrat aufnehmen
Betriebsrat
FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gGmbH
Ferdinand-von-Miller-Str. 14
82343 Niederpöcking
Tel.: 08151 / 91 69 49 64
Fax: 08151 / 91 69 49 66
E-Mail: betriebsrat@fortschritt-bayern.de