FortSchritt im Jugendhilfeausschuss

Wir freuen uns sehr, dass FortSchritt wieder im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Starnberg vertreten ist. Der Jugendhilfeausschuss ist ein kommunales Verfassungsorgan. Seine Mitglieder entwickeln die Jugendhilfe im Kreis Starnberg weiter, koordinieren die Zusammenarbeit von bestehenden Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen. Dabei erörtern sie nicht nur die Anliegen von jungen Menschen, sondern auch die ihrer Familien. So können die Mitglieder des Ausschusses Anträge zu zahlreichen Themen stellen. Sie könner sich zum Beispiel um positive Lebensbedingungen für junge Menschen, ihre Familien und um eine kinder- und familienfreundliche Umwelt kümmern. Der Jugendhilfeausschuss kann aber auch in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten mitbestimmen. Laut Bayersiches Jugendamt beschließt er beispielsweise Förderunggrundsätze und -richtlichen für Träger der freien Jugendhilfe und berät den Abschnitt "Jugendhilfe" des Haushaltsplanes vor. Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes und hat ein Beschlussrecht in grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe.

Die nächste Sitzung des Starnberger Ausschusses findet am 23. Juni 2020 statt. Wir als FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gGmbH bedanken uns herzlich für das Vertrauen, das uns durch diese Mitgliedschaft entgegengebracht wird.