Notbetreuung während des zweiten Lockdowns

Liebe Familien,

am Mittwoch den 16. Dezember 2020 tritt Corona bedingt der zweite Lockdown in Kraft.

Das bedeutet, dass wir unsere Kindertagesstätten bereits ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 schließen müssen.

In dieser Zeit dürfen wir die Notbetreuung nur für Familien leisten, welche die Kita-Schließung vor unlösbare Betreuungsengpässe stellt.

Wir bitten Sie daher,…

  1. melden Sie die Notbetreuung unbedingt vorher bei der Einrichtungsleitung an.
  2. Organisieren Sie die Kinderbetreuung für die genannten Tage privat, um unser pädagogisches Personal zu entlasten.
  3. Falls Sie die Notbetreuung nutzen müssen, sprechen sie mit dem Einrichtungsteam bezüglich Verpflegung und Öffnungszeiten im Notbetrieb.
  4. Beachten Sie die normalen Schließtage ihrer Einrichtung, diese gelten weiterhin.

Falls das Familienministerium die Vorgaben und Kriterien zur Notbetreuung noch verändern sollte, werden wir unsere aktuelle Ansage entsprechend korrigieren.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihre Flexibilität!

Wir wünschen Ihnen trotz allem eine schöne Zeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Es grüßt Sie herzlich,
das gesamte FortSchritt-Team